Firmung

Duch Święty logoWährend der Firmung fragt der Bischof im Namen Gottes: Sagt vor der hier versammelten Gemeinde, welche Gnaden ihr von Gott in diesem Sakrament erwartet?

 

Die Firmlinge antworten dann: Wir wollen, dass der Heilige Geist uns zur mutigen Bekenntnis des Glaubens und zur Befolgung der Regeln des Glaubens stärkt. Amen.

Die Firmung daher ist das Sakrament, in welchem sich der Heilige Geist einem getauften Menschen als ein großes Geschenk und eine enorme Aufgabe erteilt. Denn es ist nicht nur die Glaubensstärkung, sondern auch die Begabung zum Zeugnisgeben des Glaubens und zu seiner Verteidigung. Die Firmung erneuert die empfangene Taufe und vereint stärker mit Christus.

Die Katechesen der Kandidaten für die Firmung
finden jeden Sonntag statt – direkt nach der Messe um 17.oo Uhr
in der Kirche St.Franz-Joseph Harburg.

Infos für Kandidaten für die Firmung:
Man muss einen Taufschein oder die sog. Ad sacra einreichen.
-wenn jemand in einer anderen als unsere Gemeinde getauft wurde, muss er diese Bescheinigung aus dem Pfarrbüro dieser Gemeinde mitbringen.
-wenn die Taufe in unserer Mission stattfand, besteht keine Notwendigkeit, diese Bescheinigung mitzubringen

Man soll auch einen Patron der Firmung wählen – einen Heiligen, mit dessen Leben man sich identifizieren will. Seinen Namen wählen wir am Tag der Annahme dieses Sakraments (bedenkt – wir wählen nicht einen Namen, sondern einen Patron).

Auswahl eines Zeugen der Firmung
(gemäß der Anweisung des Kanonischen Rechtes, von dem sich die Kirche leiten lässt)
-der Zeuge muss der katholischen Kirche angehören
-muss eine gläubige Person sein, die ihren Glauben praktiziert und nach der Lehre der Kirche lebt (in sakramentaler Ehe)
-muss bereits gefirmt sein
Zum Zeugen wählt man keinen älteren Freund oder Freundin, es sollte mehr ein Erwachsener sein, vorzugsweise ein Pate oder ein Elternteil.

Achtung
Wenn einer der Kandidaten für die Firmung in die katholische Kirche nicht eingetragen ist (weil er zum Beispiel in Polen getauft wurde und seine Eltern es nicht in der Gemeinde oder im Amt meldeten), wird er automatisch in das Register der Katholiken in Deutschland eingetragen.